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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen
BELEHRUNG DES VERBRAUCHERS

Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
WIDERRUFSBELEHRUNG
des Verbrauchers

§ 1 Widerrufsrecht
Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV so-wie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wah-rung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Martina Naser
Nordbahnhofstr. 16-18
70191 Stuttgart
Fax: 0711/6772592
E-Mail: info@maschinengrosshandel.de

§ 2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfan-gene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müs-sen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauch-nahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketver-sandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleis-tung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

AGB

1. Allgemeines
1-1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zu erbringenden Lieferungen und Leistungen der Fa.Dipl.Ing.M.Heinzelmann,Nordbahnhofstr.16-18,70191 Stuttgart (nachstehend IFVZ" genannt) gegenüber dem Kunden. Entgegenstehende oder von den vorgenannten Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von IFVZ vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung nicht anerkannt.
1-2. Bei allen künftigen Geschäften mit einem Kunden, der Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gelten die Geschäftsbedingungen von IFVZ auch dann, wenn auf deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen ist.


2. Angebot und Annahme
2-1. Die Bestellung / Gebote des Kunden ist ein bindendes Angebot.
2-2. Angebote von IFVZ sind freibleibend. IFVZ behält sich vor Kaufverträge zu stornieren, auch wenn diese bereits schriftlich bestätigt worden sind (z.Bsp. höhere Gewalt, andere Ereignisse auch Dritter, Ausschreibungsfehler, Änderungen des Herstellers, usw.). Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahmebestätigung zustande. Einer Annahmeerklärung steht die Auftragsbestätigung sowie die Leistungserbringung gleich.
2-3. Die automatisiert erstellte eMail-Bestätigung, die der Kunde bei der Online-Bestellung erhält, stellt eine Bestätigung über den Zugang der Bestellung auf dem Server und keine Auftragsbestätigung dar.
2-4. Vereinbarungen, die zwischen IFVZ und dem Kunden getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
2-5. Soweit durch IFVZ eine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen erfolgt, worauf hingewiesen wird, kommt der Vertrag über die Lieferung oder Leistung direkt zwischen dem Kunde und dem Drittunternehmen zustande.


3. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung / Widerrufsfolgen des Kunden bei Lieferung im Wege des Fernabsatzes
3-1. Ist der Kunde Endverbraucher, steht ihm bei Lieferung oder Leistung im Wege des Fernabsatzes (§ 312b Abs. 1 BGB) gemäß § 355 BGB ein Recht zum Widerruf seiner auf den Abschluß des Vertrages gerichteten Willenserklärung zu. Die Widerrufsfrist beginnt bei zu erbringenden Dienstleistungen an dem Tag des Vertragsschlusses oder bei der Lieferung von Waren an dem Tage des Eingangs der Ware bzw. bei wiederkehrenden Leistungen gleichartiger Waren an dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung beim Kunden oder einem von ihm benannten Dritten. Die Widerrufsfrist beträgt 1 Monat. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform bzw. der Rücksendung der Ware an die Adresse des Verkäufers. Rücksendungen sind stets frei Haus an uns zu senden. Unfreie Sendungen werden generell nicht angenommen oder Sie vereinbaren eine Abholung eines durch uns beauftragten Transportunternehmens. Bei einem reinen Warenpreis bis 40,00 € geht die Rücksendung zu Lasten und Risiko des Käufers.
3-2. Das Widerrufsrecht nach Ziffer 1. besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
a. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (z.Bsp. auf Kundenwunsch geschnittene oder gefertigte Schlauchlängen, o.a.) oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
a. die in der Form von Versteigerungen (§ 156 BGB) geschlossen werden.
3-3. Bei Bestellungen hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, daß die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht.
3-4. Der Kunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten, soweit die Verschlechterung nicht ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, daß die Ware durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht verschlechtert wird.
3-5. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung (Ware) ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,00 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
6. Nach der Rückgabe wird die Ware überprüft und der Kaufpreis unter Abzug der Erstlieferkosten binnen 10 Werktagen auf das Konto des Käufers zurück überwiesen. Bei Artikeln welche frei Haus angeboten werden, sind Erstlieferkosten von 8% des Bruttokaufpreises enthalten, dieser Betrag wird in Abzug gebracht. Der Auftraggeber stimmt beim Kauf diesen Bedingungen zu.
7. Gewerbliche Kunden / Verbraucher haben kein Rückgaberecht.

4. Preise und Leistungsumfang
4-1. Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO (€) brutto inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ab Werk. Bei speziellen Preislisten, Angeboten oder sonstigen Unterlagen für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind die Preise ebenfalls netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. An EU-Kunden kann erst ab einem Netto-Betrag von 200,00 Euro umsatzsteuerfrei geliefert werden, sofern eine gültige EU-UST-Identifikationsnummer vorliegt.
4-2. Die Preise schließen Kosten für Verpackung und Versand nicht ein. Diese Kosten werden gesondert ausgewiesen.
4-3. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Ablichtungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen - auch in elektronischen Medien - enthaltenen Angaben über Leistungen, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
4-4. Die zu einem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4-5. Mündliche und schriftliche Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der von IFVZ gelieferten Waren sowie Beratungen und Empfehlungen durch Mitarbeiter von IFVZ erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind unverbindlich und begründen weder ein vertragliches Rechtsverhältnis noch eine Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag. Insbesondere wird der Kunde nicht von seiner Pflicht befreit, sich selbst durch eine Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.


5. Lieferung
5-1. Angegebene Fristen und Termine für Lieferungen sind unverbindlich. Fixgeschäfte werden vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung nicht geschlossen.
5-2. IFVZ ist jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können sofort in Rechnung gestellt werden.
5-3. Fristen sind eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf mit der Leistungserbringung begonnen ist.
5-4. Die Einhaltung von Fristen und Terminen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden beizubringender Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Vorleistungsverpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn IFVZ die Verzögerung zu vertreten hat.
5-5. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignissen, die IFVZ die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pleiten von Vorliefer usw.), auch wenn sie bei Zulieferern von IFVZ oder dessen Unterlieferanten eintreten, hat IFVZ auch für verbindlich vereinbarte Fristen und Termine nicht zu vertreten. Solche Verzögerungen berechtigen IFVZ, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
5-6. Bei einer Verzögerung im Sinne von Ziffer 5. von länger als 3 Monaten sind die Vertragsparteien nur berechtigt, hinsichtlich der rückständigen Lieferung von der Vereinbarung zurückzutreten, es sei denn, der andere Vertragspartner hat an der Teillieferung kein Interesse.
5-7. Verlängert sich eine Frist oder ein Termin nach Ziffer 5. oder wird IFVZ von der Verpflichtung nach Ziffer 6. frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Hierauf kann sich IFVZ nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt ist.
5-8. Bei Nichteinhaltung von Fristen oder Terminen aus anderen als den in Ziffer 5. genannten Gründen ist der Kunde berechtigt, IFVZ schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, welche 3 Wochen nicht unterschreiten sollte. Wird durch IFVZ die Lieferung bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erbracht, so hat der Kunde das Recht hinsichtlich der rückständigen Lieferung von der Vereinbarung zurückzutreten, es sei denn, der Kunde hat an der Teillieferung kein Interesse.
5-9. Kommt IFVZ im Sinne von Ziffer 8 Satz 2 in Verzug, sind Schadensersatzansprüche vollständig ausgeschlossen.
5-10. Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden oder wenn die Lieferung aus sonstigen Umständen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die Kosten für eine etwaige Lagerhaltung. IFVZ ist berechtigt, die Ware bei einem Dritten einzulagern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenseratzes bleibt unberührt.
5-11. Der Warenempfänger hat unverzüglich bei Warenanlieferung die Ware auf Transportschäden zu überprüfen, ggf. z.Bsp. die Umverpackung zu öffnen o.ä. und die Ware vollständig zu kontrollieren. Transportschäden sind bei Anlieferung sofort schriftlich zu protokollieren und durch die Unterschrift des Vertreters des Transportunternehmens bestätigen zu lassen. Hat der Warenempfänger den schadensfreien Empfang dem Transportunternehmen bescheinigt, so erlöschen jegliche –auch zukünftige- Ansprüche auf Wertersatz/Wertausgleich durch Transportschäden. Dem Warenempfänger steht auch frei, die Annahme zu verweigern und eine sofortige Rücksendung zu veranlassen. Die Kaufpreisrückerstattung richtet sich dann nach § 3 Absatz 6.


6. Gefahrübergang
6-1. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Lieferung "ab Lager" vereinbart; es gilt der Incoterm "EXW" in der jeweils neuesten Fassung. Anderenfalls geht die Gefahr mit Übergabe einer Ware über. Dem steht der Annahmeverzug des Kunden oder dessen Wunsch, die Lieferung zu verzögern, gleich.
6-2. Soll IFVZ auf Wunsch des Kunden den Versand einer Ware besorgen, erfolgt dies im Namen und für Rechnung des Kunden. Soweit eine Versandart nicht vereinbart ist, obliegt die Bestimmung der Versandart dem Ermessen von IFVZ. Eine Gewähr für die kostengünstigste Ausführung übernimmt IFVZ nicht. Während des Transports wird die Ware auf Wunsch des Kunden auf seine Rechnung gegen Bruch-, Feuer-, Wasser- oder Transportrisiken versichert.


7. Zahlungsbedingungen
7-1. Zahlungen sind sofort fällig und für IFVZ kosten- und spesenfrei zu leisten. Lieferungen erfolgen grundsätzlich als Nachnahme-Sendung oder Vorrauskasse. Lieferungen auf Lieferschein sind in Ausnahmefällen möglich. Diese Ausnahmen müssen jedoch vorher schriftlich vereinbart werden.
7-2. Zahlungsverzug tritt unbenommen einer vorherigen Mahnung spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum ein. Sollte IFVZ infolge gesonderter Vereinbarung Skonto gewähren, wird dieser nicht gewährt, soweit Auslagen, Kosten und/oder Gemeinschaftsumlagen in Rechnung gestellt sind.
7-3. Die Aufrechnung gegen Forderungen von IFVZ ist nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
7-4. In der Annahme von Zahlungsmitteln (Wechsel, Scheck), zu der IFVZ nicht verpflichtet ist, liegt keine Erfüllung oder Stundung der Forderung. Gutschriften auf Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung des Tages, an dem der Betrag dem Konto von IFVZ gutgeschrieben worden ist bzw. IFVZ über den Gegenwert verfügen kann. Die Kosten der Verwahrung und Einlösung, insbesondere Diskontspesen, gehen zu Lasten des Kunden.
7-5. Ist mit dem Kunden die Stundung oder die Hinnahme von Wechseln vereinbart, so wird ohne Rücksicht auf diese Vereinbarung und die Laufzeit der Wechsel die gesamte Forderung von IFVZ fällig, wenn der Kunde mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug gerät oder die Einlösung von Zahlungsmitteln aus vom Kunden zu vertretenen Gründen scheitert, sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtern, der Kunde die Forderung von IFVZ bestreitet oder sonst gefährdet.
7-6. Bei Zahlungsverzug entfällt ein gewährter Rabatt, so daß der Bruttobetrag zu entrichten ist.
7-7. Im Falle der Vermögensverschlechterung ist IFVZ berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen von der vorherigen Zahlung des Kaufpreises oder der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen. Kommt der Kunde der Vorleistungspflicht wegen Vermögensverschlechterung nicht nach, so kann IFVZ nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7-8. Zahlungen des Kunden werden stets gemäß § 366 BGB angerechnet. Bestehen einer neben einer Hauptschuld Kosten- oder Zinsansprüche, so wird die Zahlung stets zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst danach auf die Hauptschuld angerechnet.

8. Eigentumsvorbehalt
8-1. IFVZ behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Gegenüber Verbrauchern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung der gelieferten Ware bzw. der erbrachten Leistung. Im übrigen gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller entstandener Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung; bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung.
8-2. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt und erlischt dadurch das Eigentum von IFVZ an der Vorbehaltsware (§§ 947, 948 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, daß IFVZ Miteigentum an der einheitlichen Sache oder an dem vermischten Bestand in dem Umfang erwirbt, als der Wert der von IFVZ gelieferten Ware im Verhältnis zu den verbundenen oder vermischten Gegenständen steht. Erfolgt eine Verarbeitung mit IFVZ nicht gehörenden Gegenständen, wird vereinbart, daß IFVZ an der neuen Sache das Miteigentum entsprechend dem Vorgenannten erwirb. Die durch Verbindung, Vermischung oder aus der Verarbeitung entstehenden Sachen sind Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
8-3. Gehört die Weiterveräußerung an Dritte zum gewöhnlichen Geschäftsbetriebs des Kunden, ist er berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Darüber hinaus ist der Kunde zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorherigen schriftlichen Zustimmung von IFVZ berechtigt. Der Kunde tritt IFVZ sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Ersatzansprüche im Falle der Weiterveräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab. Wird die Vorbehaltsware nach Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen IFVZ nicht gehörenden Waren, veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Miteigentumsanteil von IFVZ an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand. Hat der Kunde die Vorbehaltsware zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwandt, so wird die Forderung aus diesem Vertrag in gleichem Umfang an IFVZ abgetreten, wie es vorstehend für eine Kaufpreisforderung bestimmt ist. IFVZ nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät.
8-4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde unverzüglich gegenüber dem Dritten auf das Eigentum von IFVZ hinzuweisen und IFVZ schriftlich eine Mitteilung von den Pfändungsversuchen oder den anderen Zugriffen zu machen, damit Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Soweit die Kosten einer etwa erforderlich werdenden Drittwiderspruchsklage nicht einbringlich sind, hat der Kunde IFVZ diese Kosten zu erstatten.
8-5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist IFVZ auch ohne angemessene Fristsetzung zur Leistung - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware abzuholen.
8-6. Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware gilt folgendes:
8-6a. IFVZ ist nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig zu verwerten.
8-6b. Abgetretene Forderungen kann IFVZ unmittelbar bei dem Dritten einziehen. Zu diesem Zweck ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen von IFVZ die Abtretung Drittschuldnern bekannt zu geben und IFVZ die zur Einziehung der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen sowie Unterlagen herauszugeben.
8-7. IFVZ verpflichtet sich, die nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach eigenem Ermessen insoweit freizugeben, als ihr Wert und der Wert der übrigen IFVZ zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt.
8-8. Mit der vollständigen Bezahlung der Forderungen gemäß Ziffer 1. gehen ohne weiteres das Eigentum an den gelieferten Waren sowie sämtliche ggf. abgetretene Forderungen auf den Kunden über.

9. Gewährleistung
9-1. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er die Ware unverzüglich nach Übergabe einer Ware zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser IFVZ unverzüglich und konkret anzuzeigen. Die Rügefrist beträgt höchstens 1 Tag ; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei IFVZ. Tritt ein verdeckter Mangel erst später in Erscheinung, muß dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden. Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden entfallen, soweit er den zuvor genannten Obliegenheiten nicht nachkommt.
9-2. Soweit der Kunde Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt:
9-2a. bei berechtigten Beanstandungen, daß IFVZ nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware (Neulieferung) berechtigt ist. Ist IFVZ zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage bzw. verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die IFVZ zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde grundsätzlich berechtigt, nach eigener Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt), aber keinen Schadensersatz statt Leistung zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. IFVZ ist zum mehrmaligen Nachbesserungsversuch berechtigt, es sei denn, dieses ist dem Kunden nicht zumutbar.
9-2b. bei mangelhafter Montageanleitung, daß sich die Gewährleistung zunächst auf die Lieferung einer Mangelfreien Montageanleitung beschränkt, soweit eine ordnungsgemäße Montage nicht erfolgt ist. Dieses gilt nicht, soweit infolge der mangelhaften Montageanleitung bereits ein weitergehender Schaden eingetreten ist.
9-2c. Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach 6 Monaten ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 479 Abs. 1 BGB oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreiben. Ist der Kunde Verbraucher, verbleibt es insoweit bei der gesetzlichen Gewährleistungsregelung. Diesem Kunden steht insbesondere die regelmäßge Verjährungsfrist von 6 Monaten für Gewährleistungsansprüche bei neuen Waren zu. Als Gewährleistungsort gilt immer Stuttgart.
9-3. Die Haftung von IFVZ ist auf den Rechnungswert der beanstandeten Ware begrenzt. Vorstehende Beschränkung gilt nicht, soweit IFVZ Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.
9-4. Die Gewährleistungsansprüche für gebrauchte Waren gibt es nicht.
9-5. Die vorgenannten Beschränkungen der Gewährleistung gelten nicht, wenn IFVZ Arglist vorwerfbar oder von IFVZ eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware gewährt ist.
9-6. Soweit ein Kunde seinerseits wegen einer von IFVZ gekauften Ware Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt ist, bleiben ihm die Rechte aus § 478 BGB unbenommen, soweit eine Gewährleistung von IFVZ nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geschuldet ist. Für einen über den Ersatz von Aufwendungen hinausgehenden Schadensersatzanspruch gilt Ziffer 4. entsprechend.

10. Garantien
10-1. Die Übernahme einer Garantie durch IFVZ bedarf einer ausdrücklichen Erklärung.
10-2. Soweit ein Hersteller eine Garantie für die Beschaffenheit von gelieferter Ware oder dafür, daß die Ware für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernimmt, stehen dem Kunden unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen ausschließlich gegenüber dem Hersteller zu.

11. Allgemeine Haftung
11-1. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es ist eine IFVZ zurechenbare Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eingetreten oder IFVZ hat eine wesentliche vertragliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt.
11-2. Soweit IFVZ für Pflichtverletzungen dem Grunde nach haftet, beschränkt sich die Haftung - ausgenommen für den Fall des groben Verschuldens - auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des Warenwertes beschränkt.
11-3. Allgemein verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden nach einem Jahr, es sei denn, IFVZ haftet wegen Vorsatz.
11-4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

12. allgemeine Hinweise
12-1. IFVZ weist darauf hin, dass Daten der Kunden, die den Geschäftsverkehr betreffen, im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet werden.
12-2. Der Käufer ist für die Einhaltung der jeweils gültigen Bestimmungen allein verantwortlich.

13. Sonstiges
13-1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13-2. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von IFVZ, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13-3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

14. Ergänzende Regelungen bei internationalen Verträgen
Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, Wiener UN-Kaufrecht ) in seiner jeweils gültigen Fassung Anwendung, so gelten folgende Regelungen: Vertragsänderungen oder -aufhebungen bedürfen der Schriftform. Wir haften dem Kunden auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, sofern eine Vertragsverletzung auf einer von uns, von unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Sind gelieferte Kaufsachen vertragswidrig, so steht dem Kunden das Recht zur Vertragsaufhebung oder Ersatzlieferung nur dann zu, wenn Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen sind oder es dem Kunden unzumutbar ist, die vertragswidrige Ware zu verwerten und den verbleibenden Schaden geltend zu machen. In diesen Fällen sind wir zunächst zur Mängelbeseitigung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl und/oder führt sie zu einer unzumutbaren Verzögerung, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Vertragsaufhebung zu erklären oder Ersatzlieferung zu verlangen. Hierzu ist der Kunde auch dann berechtigt, wenn die Mängelbeseitigung eine unzumutbare Unannehmlichkeit verursacht oder Ungewißheit über die Erstattung etwaiger Auslagen des Kunden besteht. Bei Lieferung in das Ausland haften wir nicht für die Zulässigkeit der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung der gelieferten Sache nach dortigen Vorschriften. Wir haften ebenso nicht für dort anfallende Steuern. Bei Lieferung in das Ausland haften wir nicht für durch staatliche Maßnahmen, insbesondere Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen, ausgelöste Lieferhindernisse.

15. salvatorische Klausel
15-1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, sind die übrigen davon nicht betroffen. Unwirksame Bestimmungen sollen durch der Zielsetzung am nächsten kommende Bestimmungen wirksam ersetzt werden. Im Zweifelsfalle sind gesetzliche Regelungen anzuwenden.
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
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